MAGS.NRW: Anpassung der Coronaverordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen
Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar 2021 für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport …