Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderungsempfehlung für das von der Bundesregierung vorgelegte Paketboten-Schutzgesetz ausgesprochen. Die Länderkammer verlangt, dass – analog zur Fleischwirtschaft – auch für die Arbeitszeiten von Paketboten Dokumentationspflichten eingeführt werden.
„Aus
unserer Sicht reicht eine einfache Nachunternehmerhaftung nicht aus“,
so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Der Zoll muss die Möglichkeit
bekommen, die gemachten Angaben auch kontrollieren zu können. Dies
gelingt aber nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.“
Nur so könne festgestellt werden, ob die Sozialversicherungsbeiträge
auch tatsächlich für die gesamte geleistete Arbeitszeit abgeführt worden
sind.
Die Nachunternehmerhaftung sichert die Abführung der
Sozialversicherungsbeiträge. Nimmt ein Unternehmer einen Auftrag an und
vergibt diesen weiter an einen Nachunternehmer, so haftet der
Hauptunternehmer für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge, wenn
der Subunternehmer keine Beiträge abführt und sie nach Kontrollen nicht
bei ihm einzutreiben sind.
Laumann: „Ohne Dokumentation bleibt die vorgesehene
Nachunternehmerhaftung ein stumpfes Schwert – unsere Initiative gibt den
zuständigen Zollbehörden die Mittel in die Hand, um die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Paketdienstbranche wirksam vor
Lohndumping und Ausbeutung zu schützen.