Um eine solche Vereinbarung zu erarbeiten, werden eine oder zwei unabhängige Personen in dieser Auseinandersetzung als Schlichter benannt, die gemeinsam mit den Konfliktparteien einen entsprechenden Lösungsvorschlag entwickeln oder einen eigenen Vorschlag unterbreiten werden.
In einem zweiten Schritt sollen anschließend die inhaltlichen Sachthemen weiter bearbeitet und gelöst werden. Grundlage hierfür sind der Tarifvertrag Baden-Württemberg sowie weitere Unterlagen, die die Parteien bisher in die Verhandlungen eingebracht haben.
Während der dreitägigen Schlichtung wollen die Konfliktparteien Frieden wahren.